2. Mose 22:14
Luther 1912 · Public Domain“Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.”
Querverweise
Verwandte Stellen, aus dem Treasury of Scripture Knowledge.
- 2. Mose 21:34so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein.
- 2. Mose 22:11Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
- 3. Mose 24:18Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen, Leib um Leib.
- 5. Mose 15:2Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.
- 5. Mose 23:19Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen aus irgend einem Gelübde; denn das ist dem HERRN, deinem Gott, beides ein Greuel.
- Nehemia 5:4Etliche aber sprachen: Wir habe Geld entlehnt zum Schoß für den König auf unsre Äcker und Weinberge;
- Psalmen 37:21Der Gottlose borgt und bezahlt nicht; der Gerechte aber ist barmherzig und gibt.
- Matthäus 5:42Gib dem, der dich bittet, und wende dich nicht von dem, der dir abborgen will.
- Lukas 6:35Vielmehr liebet eure Feinde; tut wohl und leihet, daß ihr nichts dafür hoffet, so wird euer Lohn groß sein, und ihr werdet Kinder des Allerhöchsten sein; denn er ist gütig über die Undankbaren und Bösen.
Querverweise: Treasury of Scripture Knowledge (gemeinfrei) über OpenBible.info (CC BY 4.0).