2. Mose 21:34
Luther 1912 · Public Domain“so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein.”
Querverweise
Verwandte Stellen, aus dem Treasury of Scripture Knowledge.
- 2. Mose 21:29Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.
- 2. Mose 22:3Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben.
- 2. Mose 22:6Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
- 2. Mose 22:14Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
- 2. Samuel 12:6Dazu soll er vierfältig bezahlen, darum daß er solches getan hat und nicht geschont hat.
- Sprüche 6:31und ob er ergriffen wird, gibt er's siebenfältig wieder und legt dar alles Gut in seinem Hause.
- Hesekiel 33:15also daß der Gottlose das Pfand wiedergibt und bezahlt, was er geraubt hat, und nach dem Wort des Lebens wandelt, daß er kein Böses tut: so soll er leben und nicht sterben,
Querverweise: Treasury of Scripture Knowledge (gemeinfrei) über OpenBible.info (CC BY 4.0).