2. Mose 22:11
Luther 1912 · Public Domain“Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.”
Querverweise
Verwandte Stellen, aus dem Treasury of Scripture Knowledge.
- 2. Mose 22:8Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
- 2. Mose 23:1Du sollst falscher Anklage nicht glauben, daß du einem Gottlosen Beistand tust und ein falscher Zeuge seist.
- 3. Mose 5:1Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig.
- 3. Mose 6:3Und der Priester soll seinen leinenen Rock anziehen und die leinenen Beinkleider an seinen Leib und soll die Asche aufheben, die das Feuer auf dem Altar gemacht hat, und soll sie neben den Altar schütten.
- 1. Könige 2:42Da sandte der König hin und ließ Simei rufen und sprach zu ihm: Habe ich dir nicht geschworen bei dem HERRN und dir bezeugt und gesagt, welches Tages du würdest ausziehen und hierhin oder dahin gehen, daß du wissen solltest, du müßtest des Todes sterben? und du sprachst zu mir: Ich habe eine gute Meinung gehört.
- Sprüche 30:9Ich möchte sonst, wo ich zu satt würde, verleugnen und sagen: Wer ist der HERR? Oder wo ich zu arm würde, möchte ich stehlen und mich an dem Namen meines Gottes vergreifen.
- Hebräer 6:16Die Menschen schwören ja bei einem Größeren, denn sie sind; und der Eid macht ein Ende alles Haders, dabei es fest bleibt unter ihnen.
Querverweise: Treasury of Scripture Knowledge (gemeinfrei) über OpenBible.info (CC BY 4.0).