2. Mose 22:6
Luther 1912 · Public Domain“Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;”
Querverweise
Verwandte Stellen, aus dem Treasury of Scripture Knowledge.
- 2. Mose 21:33So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
- 2. Mose 22:9Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
- 2. Mose 22:12Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.
- Richter 15:4Und Simson ging hin und fing dreihundert Füchse und nahm Brände und kehrte je einen Schwanz zum andern und tat einen Brand je zwischen zwei Schwänze
- Richter 15:5und zündete die Brände an mit Feuer und ließ sie unter das Korn der Philister und zündete also an die Garben samt dem stehenden Korn und Weinberge und Ölbäume.
- 2. Samuel 14:30Da sprach er zu seinen Knechten: Seht das Stück Acker Joabs neben meinem, und er hat Gerste darauf; so geht hin und steckt es mit Feuer an. Da steckten die Knechte Absaloms das Stück mit Feuer an.
Querverweise: Treasury of Scripture Knowledge (gemeinfrei) über OpenBible.info (CC BY 4.0).