4. Mose 9:3
Luther 1912 · Public Domain“am vierzehnten Tage dieses Monats gegen Abend; zu seiner Zeit sollen sie es halten nach aller seiner Satzung und seinem Recht.”
Querverweise
Verwandte Stellen, aus dem Treasury of Scripture Knowledge.
- 2. Mose 12:1Der HERR aber sprach zu Mose und Aaron in Ägyptenland:
- 2. Mose 12:6und sollt's behalten bis auf den vierzehnten Tag des Monats. Und ein jegliches Häuflein im ganzen Israel soll's schlachten gegen Abend.
- 3. Mose 23:5Am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend ist des HERRN Passah.
- 4. Mose 9:11aber im zweiten Monat, am vierzehnten Tage gegen Abend, und soll's neben ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern essen,
- 2. Chronik 30:2Und der König hielt einen Rat mit seinen Obersten und der ganzen Gemeinde zu Jerusalem, das Passah zu halten im zweiten Monat.
- 2. Chronik 30:15und sie schlachteten das Passah am vierzehnten Tage des zweiten Monats. Und die Priester und Leviten bekannten ihre Schande und heiligten sich und brachten die Brandopfer zum Hause des HERRN
- Hebräer 9:26sonst hätte er oft müssen leiden von Anfang der Welt her. Nun aber, am Ende der Welt, ist er einmal erschienen, durch sein eigen Opfer die Sünde aufzuheben.
Querverweise: Treasury of Scripture Knowledge (gemeinfrei) über OpenBible.info (CC BY 4.0).