4. Mose 9:11
Luther 1912 · Public Domain“aber im zweiten Monat, am vierzehnten Tage gegen Abend, und soll's neben ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern essen,”
Querverweise
Verwandte Stellen, aus dem Treasury of Scripture Knowledge.
- 2. Mose 12:2Dieser Monat soll bei euch der erste Monat sein, und von ihm sollt ihr die Monates des Jahres anheben.
- 2. Mose 12:8Und sollt also das Fleisch essen in derselben Nacht, am Feuer gebraten, und ungesäuertes Brot, und sollt es mit bitteren Kräutern essen.
- 2. Mose 12:43Und der HERR sprach zu Mose und Aaron: Dies ist die Weise Passah zu halten. Kein Fremder soll davon essen.
- 4. Mose 9:3am vierzehnten Tage dieses Monats gegen Abend; zu seiner Zeit sollen sie es halten nach aller seiner Satzung und seinem Recht.
- 5. Mose 16:3Du sollst kein Gesäuertes auf das Fest essen, denn mit Furcht bist du aus Ägyptenland gezogen, auf daß du des Tages deines Auszugs aus Ägyptenland gedenkest dein Leben lang.
- 2. Chronik 30:2Und der König hielt einen Rat mit seinen Obersten und der ganzen Gemeinde zu Jerusalem, das Passah zu halten im zweiten Monat.
- Johannes 19:36Denn solches ist geschehen, daß die Schrift erfüllet würde: "Ihr sollt ihm kein Bein zerbrechen."
Querverweise: Treasury of Scripture Knowledge (gemeinfrei) über OpenBible.info (CC BY 4.0).