4. Mose 3:36
Luther 1912 · Public Domain“Und ihr Amt soll sein, zu warten der Bretter und Riegel und Säulen und Füße der Wohnung und alles ihres Gerätes und ihres Dienstes,”
Querverweise
Verwandte Stellen, aus dem Treasury of Scripture Knowledge.
- 2. Mose 26:15Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Akazienholz, die stehen sollen.
- 2. Mose 26:32Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Akazienholz, die mit Gold überzogen sind und goldene Haken und vier silberne Füße haben.
- 2. Mose 26:37Und sollst dem Tuch fünf Säulen machen von Akazienholz, mit Gold überzogen, mit goldene Haken, und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.
- 2. Mose 27:9Du sollst auch der Wohnung einen Hof machen, einen Umhang von gezwirnter weißer Leinwand, auf einer Seite hundert Ellen lang, gegen Mittag,
- 2. Mose 35:11nämlich die Wohnung mit ihrer Hütte und Decke, Haken, Brettern, Riegeln, Säulen und Füßen;
- 2. Mose 35:18die Nägel der Wohnung und des Vorhofs mit ihren Seilen;
- 2. Mose 36:20Und machte Bretter zur Wohnung von Akazienholz, die stehen sollten,
- 2. Mose 36:36Und machte zu demselben vier Säulen von Akazienholz und überzog sie mit Gold, und ihre Haken von Gold; und goß dazu vier silberne Füße.
- 2. Mose 38:17und die Füße der Säulen von Erz und ihre Haken und Querstäbe von Silber, also daß ihre Köpfe überzogen waren mit Silber. Und ihre Querstäbe waren silbern an allen Säulen des Vorhofs.
- 2. Mose 39:33Und sie brachten die Wohnung zu Mose: die Hütte und alle ihre Geräte, Haken, Bretter, Riegel, Säulen, Füße,
- 4. Mose 4:29Die Kinder Merari nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern sollst du auch ordnen,
- 4. Mose 4:32dazu die Säulen des Vorhofs umher und Füße und Nägel und Seile mit allem ihrem Geräte, nach allem ihrem Amt; einem jeglichen sollt ihr seinen Teil der Last am Geräte zu warten verordnen.
- 4. Mose 7:8und vier Wagen und acht Ochsen gab er den Kindern Merari nach ihrem Amt unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters;
Querverweise: Treasury of Scripture Knowledge (gemeinfrei) über OpenBible.info (CC BY 4.0).