4. Mose 15:16
Luther 1912 · Public Domain“Ein Gesetz, ein Recht soll euch und dem Fremdling sein, der bei euch wohnt.”
Querverweise
Verwandte Stellen, aus dem Treasury of Scripture Knowledge.
- 2. Mose 12:49Einerlei Gesetz sei dem Einheimischen und dem Fremdling, der unter euch wohnt.
- 3. Mose 4:27Wenn aber eine Seele vom gemeinen Volk etwas versieht und sündigt, daß sie wider irgend eines der Gebote des HERRN tut, was sie nicht tun sollte, und sich also verschuldet,
- 4. Mose 35:15Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
- Josua 8:33Und das ganze Israel mit seinen Ältesten und Amtleuten und Richtern standen zu beiden Seiten der Lade, gegenüber den Priestern aus Levi, die die Lade des Bundes des HERRN trugen, die Fremdlinge sowohl wie die Einheimischen, eine Hälfte neben dem Berge Garizim und die andere Hälfte neben dem Berge Ebal, wie Mose, der Knecht des HERRN, vormals geboten hatte zu segnen das Volk Israel.
- 1. Könige 8:41Wenn auch ein Fremder, der nicht von deinem Volk Israel ist, kommt aus fernem Lande um deines Namens willen
Querverweise: Treasury of Scripture Knowledge (gemeinfrei) über OpenBible.info (CC BY 4.0).