3. Mose 27:24
Luther 1912 · Public Domain“Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei.”
Querverweise
Verwandte Stellen, aus dem Treasury of Scripture Knowledge.
- 3. Mose 25:28Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.
- 3. Mose 27:20Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können;
Querverweise: Treasury of Scripture Knowledge (gemeinfrei) über OpenBible.info (CC BY 4.0).