Hesekiel 46:17
Luther 1912 · Public Domain“Wo er aber seiner Knechte einem von seinem Erbteil etwas schenkt, das sollen sie besitzen bis aufs Freijahr und soll alsdann dem Fürsten wieder heimfallen; denn sein Teil soll allein auf seine Söhne erben.”
Querverweise
Verwandte Stellen, aus dem Treasury of Scripture Knowledge.
- 3. Mose 25:10Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen;
- Matthäus 25:14Gleichwie ein Mensch, der über Land zog, rief seine Knechte und tat ihnen seine Güter aus;
- Lukas 19:25Und sie sprachen zu ihm: Herr, hat er doch zehn Pfund.
- Galater 4:30Aber was spricht die Schrift?" Stoß die Magd hinaus mit ihrem Sohn; denn der Magd Sohn soll nicht erben mit dem Sohn der Freien."
Querverweise: Treasury of Scripture Knowledge (gemeinfrei) über OpenBible.info (CC BY 4.0).