2. Mose 22:1
Luther 1912 · Public Domain“Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.”
Querverweise
Verwandte Stellen, aus dem Treasury of Scripture Knowledge.
- 3. Mose 6:1Und der HERR redete mit Mose und sprach:
- 3. Mose 6:5Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nimmer verlöschen; der Priester soll alle Morgen Holz darauf anzünden und obendarauf das Brandopfer zurichten und das Fett der Dankopfer darauf anzünden.
- 4. Mose 5:7und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben.
- 2. Samuel 12:6Dazu soll er vierfältig bezahlen, darum daß er solches getan hat und nicht geschont hat.
- Sprüche 6:31und ob er ergriffen wird, gibt er's siebenfältig wieder und legt dar alles Gut in seinem Hause.
- Sprüche 14:4Wo nicht Ochsen sind, da ist die Krippe rein; aber wo der Ochse geschäftig ist, da ist viel Einkommen.
- Jeremia 2:34Überdas findet man Blut der armen und unschuldigen Seelen bei dir an allen Orten, und das ist nicht heimlich, sondern offenbar an diesen Orten.
- Lukas 19:8Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.
Querverweise: Treasury of Scripture Knowledge (gemeinfrei) über OpenBible.info (CC BY 4.0).