2. Mose 21:16
Luther 1912 · Public Domain“Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben.”
Querverweise
Verwandte Stellen, aus dem Treasury of Scripture Knowledge.
- 1. Mose 37:28Und da die Midianiter, die Kaufleute, vorüberreisten, zogen sie ihn heraus aus der Grube und verkauften ihn den Ismaeliten um zwanzig Silberlinge; die brachte ihn nach Ägypten.
- 1. Mose 40:15Denn ich bin aus dem Lande der Hebräer heimlich gestohlen; dazu habe ich auch allhier nichts getan, daß sie mich eingesetzt haben.
- 2. Mose 22:4Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
- 5. Mose 24:7Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.
- 1. Timotheus 1:10den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,
- Offenbarung 18:12die Ware des Goldes und Silbers und Edelgesteins und die Perlen und köstliche Leinwand und Purpur und Seide und Scharlach und allerlei wohlriechendes Holz und allerlei Gefäß von Elfenbein und allerlei Gefäß von köstlichem Holz und von Erz und von Eisen und von Marmor,
Querverweise: Treasury of Scripture Knowledge (gemeinfrei) über OpenBible.info (CC BY 4.0).