“daß dahin flöhe, wer seinen Nächsten totschlägt unversehens und ihm zuvor nicht Feind gewesen ist; der soll in der Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe:”

Querverweise

Verwandte Stellen, aus dem Treasury of Scripture Knowledge.

  1. 4. Mose 35:6Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,
  2. 4. Mose 35:11sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut.
  3. 4. Mose 35:15Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
  4. 5. Mose 19:1Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst,
  5. 5. Mose 19:2sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen.
  6. Hebräer 6:18auf daß wir durch zwei Stücke, die nicht wanken (denn es ist unmöglich, daß Gott lüge), einen starken Trost hätten, die wir Zuflucht haben und halten an der angebotenen Hoffnung,

Querverweise: Treasury of Scripture Knowledge (gemeinfrei) über OpenBible.info (CC BY 4.0).