“Das soll aber das Recht der Priester sein an dem Volk, an denen, die da opfern, es sei Ochse oder Schaf, daß man dem Priester gebe den Arm und beide Kinnbacken und den Wanst”

Querverweise

Verwandte Stellen, aus dem Treasury of Scripture Knowledge.

  1. 2. Mose 29:27Und sollst also heiligen die Webebrust und die Hebeschulter, die gewebt und gehebt sind von dem Widder der Füllung Aarons und seiner Söhne.
  2. 2. Mose 29:28Und das soll Aarons und seiner Söhne sein ewigerweise von den Kindern Israel; denn es ist ein Hebopfer. Und eine Hebe soll es sein, von den Kindern Israel von ihrem Dankopfern, ihre Hebe für den HERRN.
  3. 3. Mose 7:30Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN.
  4. 3. Mose 7:34Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.
  5. 3. Mose 22:7Und wenn die Sonne untergegangen und er rein geworden ist, dann mag er davon essen; denn es ist seine Nahrung.
  6. 5. Mose 12:27und dein Brandopfer mit Fleisch und Blut tun auf dem Altar des HERRN, deines Gottes. Das Blut deiner andern Opfer soll gegossen werden auf den Altar des HERRN, deines Gottes, und das Fleisch sollst du essen.

Querverweise: Treasury of Scripture Knowledge (gemeinfrei) über OpenBible.info (CC BY 4.0).